Einen Lkw zu fahren lernt ein jeder in der Fahrschule. Durch die Fahrstunden werden die Abläufe einstudiert und gehen schließlich in Fleisch und Blut über. Automatismus ist das Zauberwort. Der eine lernt schnell, der andere braucht etwas länger um instinktiv und richtig auf die jeweilige Situation zu reagieren. Talentiert ist, wer Abstände richtig einschätzen kann beim rangieren. Doch am Lenkrad drehen können wir Lkw-Fahrer alle.
Die Spreu trennt sich vom Weizen wenn es um die Einhaltung aller Gesetze, Verordnungen und Bestimmungen geht. Dabei meine ich jetzt gar nicht mal unbedingt die STVO. Sich nach der zu richten ist relativ einfach. Nein, gemeint sind alle weiteren Regelwerke, die je nach Transport für einen relevant sind.
Da ist zunächst einmal die Lenkzeitverordnung. Diese regelt wie viele Stunden am Tag ein Lkw gefahren werden darf, nach wie viel Stunden eine Pause einzulegen ist, wie hoch die 14-tägige Lenkzeit sein darf und welche Ausnahmen es zu diesen Regeln gibt. Dabei darf aber nicht das Arbeitszeitgesetz außer Acht gelassen werden, welches sich allerdings in einigen Punkten mit der Lenkzeitverordnung beißt.
Werden gefährliche Güter befördert muss sich an die Bestimmungen des ADR gehalten werden. Auch hier sind eventuell Ausnahmen zu beachten – das kommt auf die Klassifizierung des Gefahrgutes an.
Um bei jedem Transport größtmögliche Sicherheit zu erlangen gibt es die Ladungssicherung. Auch hier gibt es Vorgaben wie diese durchgeführt werden muss.
Der technische Zustand des Lkw und seiner Ausstattung erfordert auch eine fristgerechte Prüfung. Nicht nur etwa wie beim Pkw eine zweijährige TÜV-Prüfung. Nö, beim Lkw gibt es noch eine jährliche Sicherheitsüberprüfung, eine zweijährige Prüfung eventuell vorhandener Feuerlöscher, eine alle zwei Jahre durchzuführende Kalibrierung des EG-Kontrollgeräts bzw. bei älteren Lkw des Fahrtenschreibers / Tachographen, bei Hebebühnen eine Prüfung nach UVV usw.
Selbst bei den Papieren, die mitgeführt werden müssen, gibt es je nach Transport Unterschiede. Neben Führerschein und Fahrzeugschein müssen weitere Dokumente auf Verlangen der Kontrollorgane vorgezeigt werden können, z.B. bei bestimmten Gefahrgütern eine Wegbeschreibung, bei gewerblichen Transporten eine EU-Lizenz.
Da ist es gar nicht so einfach den Überblick zu behalten und immer auf der sicheren Seite zu sein. Erschwerend kommt noch hinzu das sich diese Regelwerke alle Nase lang ändern. Gerade in den letzten Jahren ist da viel passiert im Zuge der Anpassung an europäisches Recht.
Man könnte meinen das der Gesetzgeber, sitzt er nun in Berlin oder Brüssel, diesen unübersichtlichen Paragraphen Dschungel nur geschaffen hat um bei Kontrollen von uns Brummifahrern anständig abzukassieren.


