Dein Verhalten im Straßenverkehr

Wer als Lkw-Fahrer von der Polizei angehalten werden will um eine allgemeine Verkehrskontrolle über sich ergehen zu lassen sollte ein ganz bestimmtes Verhalten an den Tag legen. Nicht etwa zu schnell fahren oder gewagte Überholmanöver ausführen. Ne, ganz im Gegenteil!

Es ist schon einige Monate her, da fuhr ich auf der A1 Richtung Dortmund. Die Wetterverhältnisse ließen sehr zu wünschen übrig. Mit anderen Worten, es regnete in Strömen und Windböen schültelten mich und meinen putzigen kleinen Atego anständig durch. Da ich Gefahrgut in Form einer Palette Spezial Grundreiniger ((KALIUMHYDROXIDLÖSUNG UN-Nr. 1814 Klasse 8 (ätzend),II)) geladen hatte passte ich meine Fahrweise den Verhältnissen an. Ich fuhr 83 Stundenkilometer, eingestellt am Tempomaten, und anstatt langsamere Lkw zu überholen hielt ich einen akzeptablen Abstand.

Auf der Höhe der Ausfahrt Hagen Nord setzte sich ein Streifenwagen der Autobahnpolizei neben mich, hielt über einige hundert Meter meine Geschwindigkeit und die hübsche junge Polizistin, die als Beifahrerin fungierte schaute die ganze Zeit zu mir hoch. Ich grüßte freundlich durch ein Kopfnicken, ignorierte sie aber ansonsten. Kurz vor dem Rastplatz Lichtendorf setzten sie sich dann vor mich, schalteten ihr Schild “bitte folgen” ein und der Kontrolle stand nichts mehr im Wege.

Die junge Polizistin kam dann zu mir und eröffnete die Polizeikontrolle sinngemäß mit den Worten:

“Guten Tag! Wir haben Sie angehalten weil sie nur achtzig fahren und so viel Abstand zu Ihrem Vordermann halten. Das hat uns stutzig gemacht.”

Meine Reaktion:

“……”

Ich war so perplex das ich keine Worte fand. Ihr könnt mir glauben – es passiert extrem selten das ich sprachlos bin, aber diese Begründung für eine Kontrolle beraubte mich meiner Schlagfertigkeit.

Ihr Kollege übernahm dann die weitere Kontrolle, bei der über einen Zeitraum von einer knappen Stunde wirklich alles kontrolliert wurde. Die Fahrzeugpapiere, mein Führerschein, die Begleitpapiere, die Feuerlöscher, die allgemeine sowie die persönliche Schutzausrüstung, die Ladungssicherung, wann die letzte UVV-Prüfung der Hebebühne statt gefunden hatte genauso wie der Prüfstempel des Tachos. Alles wurde von diesem sehr gewissenhaften Polizisten geprüft.

Einmal glaubte er sogar etwas gefunden zu haben, da das Gefahrgut der Klasse 8 in 10 Liter Kunstoffkanistern verpackt war. Und das ätzende Stoffe in Kunststoff transportiert werden könnte ja wohl gar nicht sein. Ich blieb ruhig und freundlich und zeigte ihm den Prüfstempel auf den Kanistern, an dem jeder geschulte Mensch sehen kann das diese Verpackung für den zu befördernden Stoff zugelassen ist. Er konnte das anscheinend nicht, denn er beharrte auf seinem Standpunkt. Weiterhin freundlich empfahl ich ihm doch dann eine Anzeige zu schreiben. Das Gericht würde sicher in der Lage sein festzustellen das die Kanister vom BAM ((Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung)) zugelassen sind.

Na ja, irgendwann sah er dann ein das ich mir einfach nur meiner Verantwortung als Lkw-Fahrer bewusst bin, erst recht wenn ich Gefahrgut befördere. So endete die Kontrolle ohne Anzeige und mit einem etwas genervten Luigi und zwei sehr enttäuschten Polizisten.

Ehemann und Vater aus Liebe - Lkw-Fahrer und Blogger aus Leidenschaft - unabhängiger Querdenker aus Überzeugung

"Du willst in dieser Welt Spuren hinterlassen? Dann trete in Hundescheiße, das ist einfach, effektiv und geht schnell!"

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