21. Mai 2009 • trackback
Die Petition “Internet – Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten vom 22.04.2009” wurde bis jetzt von 88.642 Mitzeichnern unterstützt. 50.000 sind nötig um mit einer Petition vor dem Ausschuss des deutschen Bundestages gehört zu werden. Durch diese große Resonanz in der Bevölkerung gab es bei dem Magazin “Zapp” vom NDR gestern Abend einen Beitrag zu …
Die Petition “Internet – Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten vom 22.04.2009” wurde bis jetzt von 88.642 Mitzeichnern unterstützt. 50.000 sind nötig um mit einer Petition vor dem Ausschuss des deutschen Bundestages gehört zu werden. Durch diese große Resonanz in der Bevölkerung gab es bei dem Magazin “Zapp” vom NDR gestern Abend einen Beitrag zu dem Thema, bei dem vor allem auch die Gegner dieser Gesetzesvorlage zu Wort kamen. Und das waren nicht etwa Nutzer bzw. Besucher solcher Seiten die Kinderpornographie ins Netz stellen, sondern viel mehr Opfer (Mogis) , Medienexperten und Holger Bleich, Redakteur beim c´t Magazin.
Sehr gut wurde von diesen dargestellt und erklärt warum die Maßnahmen die Frau von der Leyen vorschlägt überhaupt nichts bringen und welche Gefahr für den normalen Bürger von solch einem Gesetz ausgeht. Desweiteren werden unsere Grundrechte durch die Verabschiedung eines solchen Gesetzes missachtet. Ein Umstand, den niemand, dem etwas an seiner Freiheit liegt, tolerieren darf.
Würde dieses Gesetz tatsächlich verabschiedet, wären folgende Grundrechte meiner Meinung nach betroffen:
- Artikel 5
[...] Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten [...] - Artikel 10
[...] Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich [...] - Artikel 13
[...] Die Wohnung ist unverletzlich [...]
Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden [...] - Artikel 19
[...] Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen [...]
In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden [...]
Und um das hier noch mal in aller Deutlichkeit zu sagen. Ich habe diese Petition auch mitgezeichnet. Ich bin nicht für Kinderpornographie irgendwelcher Art, ich bin auch nicht pädophil! Doch ich bin der festen Überzeugung das die Sperrung von solchen Inhalten im Internet nichts bringt. Im Gegenteil, durch das Ausblenden dieser Inhalte versteckt man sie nur und schweigt sie tot, anstatt sie mit wirkungsvollen Gesetzen und Maßnahmen zu bekämpfen.
Hier für alle die die Sendung verpasst haben das Video:




sagt:
Absolut treffend geschrieben, gefällt mir die Erwähnung der GG Artikel !! Der Wind gegen die v. d. “Laiin” wird stärker
sagt:
Sehr interessant und gut recherchiert :ok:
Ich habe mir erlaubt. Deinen Artikel zu verlinken
sagt:
@ Rio: das wird auch Zeit das denen endlich Einhalt geboten wird.
@ plerzelwupp: ich danke dir!