alte Verkehrschilder bleiben gültig

Heute hat Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer angekündigt, das die alten Verkehrschilder gültig bleiben.

Durch die “Schilderwaldnovelle”, die am 1.9.2009 in Kraft getreten ist, wurde eine im Jahr 1992 in die StVO eingestellte Übergangsregelung (§ 53 Absatz 9) ersatzlos gestrichen. Mit dieser Regelung behielten die bis zum 1. Juli 1992 aufgestellten Verkehrszeichen unbefristet ihre Gültigkeit. Durch die Streichung der Übergangsregelung verloren alle alten Schilder mit sofortiger Wirkung ihre Gültigkeit.

Da sich die neuen Schilder jedoch nur geringfügig von den alten unterscheiden wäre ein kompletter Austausch unverhältnismäßig.

Zitat Peter Ramsauer

[...] Die Novelle ist wegen eines Verstoßes gegen das verfassungsrechtlich verankerte Zitiergebot nichtig. Das bedeutet: Es gilt weiterhin die StVO in der Fassung vor dem 1. September 2009. Die alten Schilder müssen nicht ausgetauscht werden. [...]

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